Ralf
Administrator
Dabei seit: 03.02.2006
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Info !!!
Nach der (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für
-Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74
- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92
- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99
-Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
- Keine Sicherheitsgurte müssen Vorhanden sein, in Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet waren, für Fahrzeuge die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen.
- Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
- Bei offenen Fahrzeugen (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.
- Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen.
- Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2
Punkt-Gurte haben.
ab 01.05.1979
- Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge auf allen Sitzen - also auch auf den Rücksitzen.
- Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben.
- Für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte.
- Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.
Nach deutschem Recht gibt es noch keine Verpflichtung für das Ausrüsten von Oldtimern mit Sicherheitsgurten.
Wenn in Deinem Oldtimer 5 Sitzplätze vorhanden sind, darfst Du auch 5 Personen befördern.
Kinder unter 3 Jahren darfst Du aber nur auf der Rückbank befördern.
Das im Mai 2006 herausgekommene Gesetz ist noch nicht eindeutig, in dem es heißt das Du nur soviele Personen Befördern darfst, wie Anschnallmöglichkeiten vorhanden sind.
__________________ Hubraum statt Spoiler
Gruß Ralf___________________________
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