Ralf
Administrator
Dabei seit: 03.02.2006
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Hallo Fr@nk.
Das sind Roller aus der ehemaligen DDR (Einigungsvertrag).
Diese dürfen 60 Km/h fahren, wenn sie eine Erstzulassung bis 28 Febr. 1992 haben.
Diese Fahrzeuge darfst Du auch mit dem Führerschein der Klasse "M" fahren.
Ansonsten darfst Du mit der Klasse "M" auch Roller bis 50 Km/h fahren, wenn diese eine Zulassung bis 31. Dez. 2001 besitzen.
Die neuen Roller ab Jan. 2002 d?rfen nur noch 45 Km/h fahren.
Die gängigsten Roller der ehemaligen DDR sind von der Firma "Simson", zb. KR50 (Vorgänger der Schwalbe), SR50 (Nachfolger der Schwalbe), SR80, Schwalbe, Duo usw.
__________________ Hubraum statt Spoiler
Gruß Ralf___________________________
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