Entdrosseln vom Mofaroller |
Peterwilli2
Grünschnabel
Dabei seit: 26.12.2006
Beiträge: 3
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Entdrosseln vom Mofaroller |
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Hallo zusammen,wer kann mir helfen beim entdrosseln des Mofarollers Marke: Pegasus ,Sky 50 Bj.2004.
Zur Zeit läuft das Teil nur 26 Km/h . Meine Frage, was kann alles und vor allem wo kann man die Drosseln entfernen.
Gruß peterwilli2
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27.12.2006 13:34 |
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Fr@nk
Super Moderator/in
Dabei seit: 19.05.2006
Beiträge: 966
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Hallo peterwilli2,
willkommen on Board.
Beim entdrosseln kann dir Ralf bestimmt helfen. Ich leider nicht. Ich interessiere mich aber für Roller. Hast du nicht Lust ein Foto in der entsprechenden Rubrik zu posten? Ich könnte dir davon zusätzlich auch ein Avatar machen. *g*
__________________ Gruss Fr@nk
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27.12.2006 14:58 |
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Ralf
Administrator
Dabei seit: 03.02.2006
Beiträge: 3.864
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Hallo Peterwilli2,
wie Dein Roller gedrosselt ist, musst Du Deiner Betriebserlaubnis entnehmen.
Dies sind in der Regel die möglichen Drosselungen des Pegasus Sky:
- Vergaser: Distanzring im Ansaugstutzen oder Gasanschlag
- Variomatik: Distanzring
- Auspuff: Distanzring im Krümmer
- Zündung: CDI-Drossel
Zu den einzelnen Entdrosselungen werde ich Workshops erstellen.
__________________ Hubraum statt Spoiler
Gruß Ralf___________________________
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27.12.2006 16:50 |
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Fr@nk
Super Moderator/in
Dabei seit: 19.05.2006
Beiträge: 966
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@Ralf
Nach der Entdrosselung muss man doch zum TüV um die Drossel aus den Papieren entfernen zu lassen, oder? Wie kommt man da hin? Man darf den Roller ja mit erloschener Betriebserlaubnis garnicht auf der Straße bewegen. Die Betriebserlaubnis erlischt doch, wenn man die Drossel entfernt. Oder gibt es da Sondergenehmigungen? Der TüV will doch prüfen, ob der Roller wirklich nur 45 Km/h schnell ist. Richtig?
__________________ Gruss Fr@nk
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28.12.2006 14:06 |
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Ralf
Administrator
Dabei seit: 03.02.2006
Beiträge: 3.864
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@Fr@nk,
das ist richtig, Du musst zum TüV. Du musst nach dem Entdrosseln eine erneute (Einzel)-Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen haben. Dort wird festgestellt ob die Entdrosslung nach Vorschrift des Herstellers vorgenommen worden ist.
Ist die Abnahme erfolgreich, bekommst Du ein Gutachten (§18 (5) StVZO) mit dem Du zum Straßenverkehrsamt musst, damit Du dort eine neue Betriebserlaubnis erteilt bekommst.
Der Roller darf dann aber auch nur 45 Km/h schnell sein, da er ja in diesem Fall aus Bj. 2004 ist.
Außerdem musst Du dann mindestens im Besitz der Führerscheinklasse "M" sein.
Deiner Versicherung solltest Du danach auch eine Information zukommen lassen, nur vorsichtshalber. Am Versicherungsbeitrag ändert sich ja nichts.
Zitat: |
Wie kommt man da hin? |
Wie Du zum TüV kommst ist in diesem Fall Deine Sache. Entweder Risiko, oder auf einem Anhänger oder ähnliches.
__________________ Hubraum statt Spoiler
Gruß Ralf___________________________
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28.12.2006 14:53 |
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Fr@nk
Super Moderator/in
Dabei seit: 19.05.2006
Beiträge: 966
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Gut.
__________________ Gruss Fr@nk
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28.12.2006 15:46 |
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Peterwilli2
Grünschnabel
Dabei seit: 26.12.2006
Beiträge: 3
Themenstarter
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Hallo Frank,
die Angelegenheit Roller ist Sache meiner Söhne.
Ich werde deine Nachricht weiterleiten, gucken was dann passiert.
Peterwilli2
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29.12.2006 12:31 |
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Peterwilli2
Grünschnabel
Dabei seit: 26.12.2006
Beiträge: 3
Themenstarter
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Hi Ralf,
danke für die sofortige Hilfe.
Für den Workshop hast du noch 3 Monate Zeit.( Aber keine Tag später)
Sollstest Du wiedererwartend füher fertig sein, eine Runde Kölsch- ÄH-Quatsch ich meine Alt.
Peterwilli2
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29.12.2006 12:37 |
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Fr@nk
Super Moderator/in
Dabei seit: 19.05.2006
Beiträge: 966
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Hallo Peterwilli2,
eigentlich war das keine Nachricht. Ich wollte auch nur etwas lernen.
__________________ Gruss Fr@nk
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29.12.2006 14:46 |
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