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Geschrieben von KXR250 am 06.03.2007 um 23:19:

  Quad Kennzeichnung

verwirrt rotes Gesicht verwirrt verwirrt Ja nun habe ich als quadfahrer auch mal eine Frage?

Ein oder zwei Kennzeichen,(eins vorne, eins hinten,nur eins vorne? nur eins hinten ,was den nun?)

Wer kann da Helfen?

Gruß KXS 250



Geschrieben von Ralf am 07.03.2007 um 00:44:

 

Hallo KXR250,

da die Zulassungsbehörde im Jahre 2000 mit der Gesetzeslage noch nicht so vertraut waren, wurde zu diesem Zeitpunkt kein vorderes amtl. Kennz. zugeteilt.
Quads sind aber mehrspurige Fahrzeuge. Sie benötigen laut §60(2) StVZO sowohl vorne als auch hinten ein amtliches Kennzeichen.
Auch Quads mit einer Erstzulassung vom Jahr 2000 benötigen ein vorderes Kennzeichen.
Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.
Krafträder (Zweiräder) brauchen kein vorderes Kennzeichen.



Geschrieben von KXR250 am 07.03.2007 um 15:31:

  Kennzeichen

Hallo Ralf

genau das hat man mir auf dem Straßenverkehrsamt auch gesagt aber laut EG-Richtlinie 93/94 EWG Anlage 1.1 und1.2 ist ein Vorderes Kennzeichen nicht erforderlich deshalb bin ich ein wenig Irritiert den EG Recht soll ja vor Landesrecht gehen und dort ist zu Lesen einheitlich ein Kennzeichen hinten.Macht hier unser schönes Land wieder was genaueres,mmm

Gruß KXR250
verwirrt



Geschrieben von Ralf am 07.03.2007 um 19:24:

 

Hallo KXR250,

so viel ich weiß, gilt diese Verordnung aber nur für Fahrzeuge bis 50 ccm, d.h für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Außerdem noch für Zwei bzw. Dreirädrige Fahrzeuge mit amtl. Kennzeichen.


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