Geschrieben von FazerMan am 24.01.2009 um 20:38:
Scheinwerfer Teilkasko?
Hallo Gemeinde,
eine Frage zum frühen Abend. Zahlt die Glasbruchversicherung in der Teilkasko auch einen Schaden am Scheinwerferglas auch wenn dies nicht aus Glas besteht?
Wenn ja kann man da direkt beide als "schadhaft" angeben und abrechnen?
Geschrieben von Ralf am 25.01.2009 um 11:26:
Hallo FazerMan !!!
Glasbruch wird durch Teikasko gedeckt, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, es sei denn du hast ohne Selbstbeteiligung, dann zahlt die Teilkasko voll. Die Versicherung zahlt auch bei Kunststoffgläser, die wurden schon vor Jahren mit einbezogen. Ob du beide ersetzt bekommst musst du ausprobieren, bei Xenonscheinwerfern könnte ich mir das sogar gut vorstellen. Bei den meisten Fahrzeugen kannst du den Scheinwerfer nur Komplett austauschen.